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Adoptionsvermittlung als Aufgabe im Kindeswohlinteresse
Statistische Daten zur Adoption in Deutschland
=== Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 ===
Adoption (von lat. adoptio) ist die Annahme einer Person als Kind. Durch die Annahme als Kind (bis 1976: Annahme an Kindes Statt) entsteht zwischen dem oder den Annehmenden und dem Angenommenen rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung. Mit adoptierten Kindern dürfen Pflegekinder nicht verwechselt werden.
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