Die medizinische Disziplin, die sich mit der Geburt befasst, ist die Geburtshilfe, eine Unterdisziplin der Frauenheilkunde; ein Arzt, der sich auf Geburten spezialisiert, ist ein Geburtshelfer.
Eine Hebamme ist in besonderer Weise ausgebildet, um nichtärztliche Geburtshilfe zu leisten. Nach deutschem Recht ist sie die einzige, die eine Geburt alleine leiten darf. Ein Arzt hat, außer in Notfällen, immer eine Hinzuziehungspflicht, das heißt, er muss eine Hebamme herbeirufen.
In der Vergangenheit starb eine große Anzahl Frauen während oder nach der Geburt im Wochenbett, oft aufgrund von Wundinfektionen in Folge mangelnder Hygiene (siehe Kindbettfieber) und schlechter Ernährung.
Auch heute noch sterben in Entwicklungsländern eine halbe Million Frauen jährlich in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit der Geburt.[2] Die größte Gruppe, ungefähr 25 Prozent, am Blutverlust nach der Geburt; Infektionen, Geburtskomplikationen, Schwangerschaftsvergiftungen sind weitere Ursachen. Die Müttersterblichkeit erreicht in Entwicklungsländern die 1-Prozent-Schwelle, die Kindersterblichkeit – um die Geburt – liegt oft höher als 5 Prozent.
Zudem sind häufig die nächsten Krankenhäuser, die notwendige Hilfe wie zum Beispiel die Durchführung eines Kaiserschnitts anbieten, sehr weit entfernt oder für die Betroffenen ist der medizinische Eingriff unbezahlbar.
