Eine Fehlgeburt, auch Aborti (v. lat. abortus) genannt, ist als eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft mit oder ohne Ausstoßung der toten Frucht mit einem Geburtsgewicht unter 500 g und vor Beginn der 24. Schwangerschaftswoche definiert. Eine Fehlgeburt – Frühabort oder Spätabort – unterliegt, anders als die Totgeburt, nicht der standesamtlichen Meldepflicht.
Fehlgeburten aus natürlicher Ursache, als Spontanaborte bezeichnet, werden von artifiziellen Aborten, der vorsätzlichen Beendigung einer Schwangerschaft mit medikamentöser, chemischer oder anderer Unterstützung (Schwangerschaftsabbruch), unterschieden.
Fehlgeburten werden in Frühaborte (bis zur 12. Schwangerschaftswoche) und in Spätaborte (12.–24. Schwangerschaftswoche) unterteilt, wobei die Frühaborte an Zahl überwiegen. Dank Fortschritten in der Neonatologie konnte die Lebensfähigkeit des Feten außerhalb der Gebärmutter so weit gesteigert werden, dass man ab Beginn der 24. Schwangerschaftswoche von einer Tot- resp. Frühgeburt und nicht mehr von einer Fehlgeburt spricht.
