Absaugmethode / Vakuumaspiration (chirurgisch)

 

 

Die Absaugmethode ist die in Deutschland häufigste Methode (ca. 80 %), einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Warum es deutliche nationale Unterschiede in der Häufigkeit der Anwendung dieser Methode gibt, ist unklar. Die Absaugmethode kann von der 6. bis zur 14. Schwangerschaftswoche angewendet werden. In der Mehrzahl der Fälle wird sie bis zur 10. SSW eingesetzt. Der Eingriff ist für erfahrene Ärzte und Ärztinnen einfach und in wenigen Minuten durchführbar. In vielen Ländern ist der Eingriff unter lokaler Betäubung Standard, z. B. in Österreich wird sie meistens unter Vollnarkose durchgeführt.
Der Anästhesist bzw. die Anästhesistin verabreicht dazu eine nur wenige Minuten dauernde Vollnarkose oder die Ärztin/der Arzt betäubt den Muttermund örtlich. Der Gebärmutterhals wird festgehalten und die Öffnung des Muttermundes mit speziellen Stiften leicht gedehnt. Dann wird mit einem stumpfen Röhrchen (Saugcurette; ca. 6 bis 10 mm Durchmesser) der Fruchtsack mit dem Embryo und das mütterliche Schwangerschaftsgewebe sowie die Schleimhaut aus der Gebärmutter abgesaugt. (In der 8. SSW ist das Embryo ca. 23 bis 26 mm groß. Anschließend wird mit Ultraschalli eine Nachkontrolle durchgeführt, um sicherzugehen, dass keine Gewebereste zurückgeblieben sind, die ggf. gezielt abgesaugt oder mit einer stumpfen Curette ausgeschabt werden.
Der Abbruch mit der Absaugmethode hat unter guten medizinischen Bedingungen eine sehr geringe Komplikationsrate. Vereinzelt treten danach Krämpfe der Gebärmutter auf, die meistens mit Menstruationsbeschwerden vergleichbar sind und entsprechend mit krampflösenden Medikamenten leicht zu therapieren sind. Der Eingriff wird fast immer ambulant durchgeführt. Eine Nachuntersuchung ist in dem meisten Fällen nicht notwendig, wenn unmittelbar nach der Absaugung eine Ultraschallkontrolle durchgeführt wurde.

 

 

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